Baugenehmigung:
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Terrassen - Überdachung ?
Baurecht ist Ländersache und wird in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
Zudem gibt es eventuell einen Bebauungsplan der beachtet werden muss.
Rufen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde im Rathaus an und fragen Sie sich bis zum Bauamt durch.
Im Allgemeinen reicht die Angabe der Adresse um herauszufinden ob ein Bauantrag,
eine Bauanzeige oder nichts dergleichen erforderlich ist.
Nach der neuen Bayerischen Bauordnung 2008 sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m²
und einer Tiefe bis zu 3 m genehmigungsfrei.
Da ein Terrassendach jedoch eine bauliche Anlage ist, löst es Abstandsflächen aus.
Somit ist es nicht mehr genehmigungsfrei wenn die Überdachung näher als 3 Meter an der Nachbargrenze aufgestellt wird.
Hier muß dann ( z.B. Doppel-oder Reihenhaus ) ein Bauantrag erstellt werden und die Nachbareinverständniserklärung beigefügt werden. Es gilt weiter zu beachten, dass vielfach örtliche Bauvorschriften und Festsetzungen im Bebauungsplan bestehen, die wie die sonstigen Vorschriften der BayBO trotz Verfahrensfreiheit inhaltlich eingehalten werden müssen.
Welche Unterlagen brauche ich für eine Baugenehmigung / Bauanzeige ?
In Bayern benötigt man einen qualifizierten Entwurfverfasser ( nach § 68 LBO ).
Zunächst brauchen Sie die technischen Unterlagen für das Bauvorhaben. Diese erhalten Sie von uns.
Dazu ist stets ein Auszug aus der Flurkarte notwendig ( Lageplan ).
Dieser darf bei einigen Bauämtern nicht älter als zwei Jahre alt sein.
Wenn Sie sich die Zeit und Mühe mit den Formularen sparen wollen, dann beauftragen Sie uns mit dem Bauantrag - Komplettservice.
Unser Architekt übernimmt gern auch für Sie zum günstigen Pauschalpreis von netto € 880,-
die Planung in 3-facher Ausfertigung zum Einreichen beim Bauamt.
Vom Bauherrn müssen vollständige Hauspläne, sowie ein amtlicher Lageplan zur Verfügung stehen.
Das Einholen der Nachbarunterschriften und erforderlichen Gebühren trägt der Käufer.
Zu jedem Bauantrag muß zusätzlich ein Brandschutznachweis und Standsicherheitsnachweis abgegeben werden.
Das kann eine Typen- oder Systemstatik sein, oder ggf. eine geprüfte Statik.
Dabei muß auch die Schneelast für den jeweiligen Ort berücksichtigt werden.
Wenn von der Baubehörde unsere bei der Baubeginnanzeige beigelegte Typenstatik für das Terrassendach
nicht ausreichend ist und wenn dann ein speziell geforderter Standsicherheitsnachweis verlangt wird,
kann dieser gegen eine Gebühr von netto € 450,- durch einen von uns unabhängigen anerkannten Statiker erstellt werden.